Um den Therapieerfolg nach einer stationären/ganztägig ambulanten oder ambulanten Therapie aufrechtzuerhalten, kann die Therapie mit bedarfsorientierten Beratungs-, Behandlungs- und Selbsthilfeangeboten gesichert werden.
Die ambulante Nachsorge/Weiterbehandlung findet in eigenen Behandlungsgruppen statt.
Die Kostenübernahme erfolgt durch den jeweils zuständigen Leistungsträger.